Dieser Internetauftritt wird herausgegeben und betrieben von:
abarto GmbH & Co. KG
Zentrale Hannover
Windmühlenstraße 3 • D-30159 Hannover
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Verantwortlich für den Inhalt: Stephan Boettger
Impressum und Angaben zum Inhalt (Stand: 01.04.2014)
UNTERNEHMENSANGABEN NACH § 5 TELEMEDIENGESETZ (TMG) UND §§ 2, 3 DIENSTLEISTUNGS-INFORMATIONSPFLICHTEN-VERORDNUNG (DL-INFOV)
Firma: abarto GmbH & Co. KG
Rechtsform: Kommanditgesellschaft
Registergericht und Registernummer: Amtsgericht Hannover, Handelsregister–Nummer HRA 200 203
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE246693888
Geschäftsführerin und voll haftende Gesellschafterin (Komplementärin): HSP 2. Beteiligungsgesellschaft mbH, Gehägestr. 20 Q, 30655 Hannover, Amtsgericht Hannover, HRB 202949, Geschäftsführer Stephan Boettger
Verwendete Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen: Wir arbeiten auf Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen des individuell verhandelten Vertrages.
Verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand: Auf den Verträgen und sämtliche außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag oder den Leistungen ergeben, findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle in Verbindung mit dem Vertrag oder den Leistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Hannover, Deutschland. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen zum jeweiligen, individuellen Vertrag.
Verhaltenskodex
Verhaltenskodizes: Weitere (freiwillige) Verhaltenskodizes sind in den Beratungsverträgen geregelt.
Kosten
Die Kosten unserer Dienstleistung werden auf Anfrage in Form unserer gültigen Honorar- und Kostenliste bekanntgegeben. Im Regelfall ergeht im Vorfeld ein individuelles Angebot zur Honorar- und Kostenermittlung. Sofern das Honorar nicht im Vorhinein festgelegt wurde oder wenn kein genauer Wert angegeben werden kann, werden die näheren Einzelheiten der Berechnung, anhand derer der Dienstleistungsempfänger die Höhe des Honorares leicht errechnen kann, im Vorhinein schriftlich fixiert. Ferner besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Gegenüber privaten Letztverbrauchern gelten stattdessen die Informationspflichten nach der Preisangabenverordnung (§ 4 Abs. 2 DL-InfoV). Die Angaben werden auf Anfrage erteilt.